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Kassensicherungsverordung (KassenSichV)

Am 1.1.2020 wird in Deutschland die Kassensicherungsverordung (KassenSichV) in Kraft treten.
Ab dann müssen Registrierkassen in Deutschland über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen.

Was ist eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE)?

Das kann man zur Zeit leider noch nicht mit Sicherheit beantworten. Die Antwort, wie eine technische Sicherheitseinrichtung auszusehen hat, wurde dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) übertragen. Das BSI soll die technischen Kriterien bestimmen, wie die Umsetzung der KassenSichV technisch funktionieren soll und entsprechende Einrichtungen zertifizieren.

Das BSI hat jedoch bis Mitte 2018 gebraucht, um festzulegen, welche Richtlinien zur Anwendung kommen sollen. Somit konnte bis zu diesem Zeitpunkt kein Hersteller einer technischen Sicherheitseinrichtung wissen, was genau gefordert ist.

Die KassenSichV tritt jedenfalls mit 1.1.2020 in Kraft. Es gibt allerdings bis heute (20.11.2019) niemanden der eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung anbieten kann.

Vermutlich wird es so etwas wie eine vorläufige Freigabe für TSE Hersteller geben. Dazu muss der TSE Hersteller beim BSI angemeldet sein und die Lösung im Status „in Evaluierung“ sein. FAQ des BSI

Seit dem 6. November 2019 gibt es nun vom Bundesfinanzministerium eine Nichtbeanstandungsregelung. Diese Regelung legt fest, das Kassen die vor dem 31.12.2019 in Betrieb waren bis 30.9.2020 nicht beanstandet werden.

Nichtbeanstandungsregelung vom Bundesfinanzministerium

Hier können Sie die vom BSI bisher herausgegebenen Richtlinien ansehen.

Technische Richtlinie BSI TR-03153
Technische Richtlinie BSI TR-03153 Testspezifikation (TS)
Technical Guideline BSI TR-03151

Zur Zeit wird mit dem BSI noch eifrig verhandelt ob es eine TSE Online-Variante geben wird. Das heißt eine Lösung bei der die TSE bei einem Provider steht und die Kasse eine Internetverbindung verwendet um mit der TSE zu komunizieren. Die TSE Offline-Variante wird eine Chipkarte mit USB Anschluss sein, die an der Kasse angeschlossen wird. Die ersten TSE-Chipkarten sollen in kleinen Stückzahlen im Jänner 2020 an die Kassenhersteller ausgeliefert werden.

Mittlerweile haben einige Bundesländer angekündigt die Nichtbeanstandungsregelungen bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Presse

Sie können jedenfalls sicher sein, dass wir, wie immer die Entscheidung auch aussehen wird, diese umsetzen werden, so dass unsere Kassenlösung in Deutschland rechtskonform betrieben werden kann.


Stand 28.11.2019

kassensichv.1595402258.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/07/22 09:17 von admin