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Kassensicherungsverordung (KassenSichV)

Am 01.01.2020 soll in Deutschland die Kassensicherungsverordung (KassenSichV) in Kraft treten.
Ab dann müssen Registrierkassen in Deutschland über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen.

Was ist eine solche technische Sicherheitseinrichtung (TSE)?

Das kann man zur Zeit leider noch nicht mit Sicherheit beantworten. Die Antwort, wie eine technische Sicherheitseinrichtung auszusehen hat, wurde dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) übertragen. Das BSI soll die technischen Kriterien bestimmen, wie die Umsetzung der KassenSichV technisch funktionieren soll und entsprechende Einrichtungen zertifizieren.

Das BSI hat jedoch bis Mitte 2018 gebraucht, um festzulegen, welche Richtlinien zur Anwendung kommen sollen, so dass die Hersteller einer technischen Sicherheitseinrichtungen bis zu diesem Zeitpunkt nicht wissen konnten, was genau gefordert ist.

Es bleibt also für die Entwicklung nur etwas mehr als ein Jahr Zeit, und das ist ziemlich kurz, zu kurz für eine zeitgerechte Umsetzung. Es gibt im Moment niemanden der eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung anbieten kann. Somit kann man als Kassenhersteller eine solche auch nicht einbauen.

Solange das BSI keine eindeutige Entscheidung getroffen hat beibt alles in Schwebe. Man darf gespannt sein ob es vom BSI noch eine kurzfristige Entscheidung geben wird, oder ob der Starttermin verschoben wird.

Sie können jedenfalls sicher sein, dass wir wieimmer die Lösung auch aussehen wird, diese in unsere Kassenlösung einbauen werden.

kassensichv.1563828081.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/22 22:41 von admin