kassensichv
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Im Juli 2020 haben sämtliche Bundesländer per Erlass die Nichtbeanstandungsregel der Kassensicherungsverordnung vom 1.10.2020 auf den 31.3.2021 aufgeschoben. | Im Juli 2020 haben sämtliche Bundesländer per Erlass die Nichtbeanstandungsregel der Kassensicherungsverordnung vom 1.10.2020 auf den 31.3.2021 aufgeschoben. | ||
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Sie können jedenfalls sicher sein, dass wir, wie immer die Entscheidung auch aussehen wird, diese umsetzen werden, so dass unsere Kassenlösung in Deutschland rechtskonform betrieben werden kann. | Sie können jedenfalls sicher sein, dass wir, wie immer die Entscheidung auch aussehen wird, diese umsetzen werden, so dass unsere Kassenlösung in Deutschland rechtskonform betrieben werden kann. | ||
+ | Hier ein Artikel aus der C't vom Oktober 2020 | ||
+ | [[registrierkassenverodnung|C' | ||
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Stand 1.10.2020 | Stand 1.10.2020 | ||
kassensichv.txt · Zuletzt geändert: 2020/11/23 14:01 von admin